Neue Fördermittel für individuelle Heizungssysteme
Hausbesitzer und Gewerbetreibende, die mit ihrer Heizungstechnik unabhängig bleiben wollen, können wieder auf attraktive Fördermittel zurückgreifen. Seit April sind im „Marktanreizprogramm“ (MAP) verbesserte Förderbedingungen gültig.
So wird beispielsweise eine thermische Solaranlage mit zwölf Quadratmeter Kollektorfläche, die Energie für Heizung und Warmwasser liefert, im Rahmen des MAP mit mindestens 2.000 Euro gefördert. Wer seinen alten Kessel beispielsweise durch ein neues Öl- oder Gas-Brennwertgerät ersetzt, erhält einen Bonus von 500 Euro. Für Pelletkessel wird die Förderung von derzeit 2.400 Euro auf 3.000 Euro angehoben. Bei einem Pelletkessel mit Brennwertnutzung sind es mindestens 4.500 Euro. Den Einbau eines neuen Holzpelletkessels mit Pufferspeicher unterstützt der Staat mit mindestens 3.500 Euro, bei Brennwerttechnik sind es mindestens 5.250 Euro. Bei der Förderung der Wärmepumpe kommt es auf die verwendete Technik an. Für eine Erdwärmepumpe gibt es mindestens 4.000 Euro Fördermittel. Der Einbau einer Luft-Wärmepumpe wird mit mindestens 1.300 Euro bezuschusst.
Kredite und Zuschüsse der KfW
Parallel dazu werden Einzelmaßnahmen zur Erneuerung der alten Öl- oder Gasheizung durch die KfW gefördert. Für die Förderung in den KfW-Programmen 152 für zinsgünstige Krediteund 430 für Zuschüsse muss die neue Heizung allerdings entsprechende technische Anforderungen an die Energieeffizienz des Systems erfüllen: Gefördert wird der Einsatz von Brennwerttechnik mit hohem Wirkungsgrad für Öl- und Gasheizungen. Umwälzpumpen müssen Hocheffizienzpumpen der Effizienzklasse A sein. Dafür notwendige Umbaumaßnahmen am Verteilnetz oder Heizkörpern sind ebenfalls förderfähig. Ein hydraulischer Abgleich für die ausgeglichene Wärmeverteilung muss durchgeführt werden. Stimmen die technischen Voraussetzungen, können Hausbesitzer mit einem Zuschuss von 10 Prozent der Kosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit, rechnen. Wichtig: Die KfW-Förderung ist immer vorher zu beantragen und es muss ein Sachverständiger eingebunden werden, der auf der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes steht.
Konkrete Informationen zu den Förderprogrammen:
BDH-Fördermittel-Leitfaden „Effiziente Heizsysteme mit Geld vom Staat“
Aktuelle Informationen und Zahlen des BAFA zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien erhalten Sie auf der BAFA-Website und auf Twitter (offener Zugang)
Quelle: www.freie-waerme.de